Schimmel & Recht

Schimmel in der Mietwohnung: Wer zahlt, wer haftet?

Blog · ca. 7 Minuten · September 9, 2026

Baumangel oder Lüftungsverhalten? Wer bei Schimmel in der Mietwohnung zahlt, entscheidet die Ursache. Was Mieter und Vermieter jetzt tun sollten.

Befundskizze: Schimmel in der Mietwohnung: Wer zahlt, wer haftet?

Kurz gesagt: Wer bei Schimmel in der Mietwohnung zahlt, hängt davon ab, woher die Feuchte kommt: aus der Bausubstanz, aus dem Wohnverhalten oder aus beidem. Solange das nicht geklärt ist, bleibt jede Schuldzuweisung eine Vermutung. Ein Gutachten schafft die sachliche Grundlage. Ich erstelle es als Privatgutachten für Sie als Auftraggeber, nicht als neutrale Stelle für beide Seiten. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zu Anwältin, Anwalt oder Mieterverein.

Kaum ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter ist so hartnäckig wie Schimmel. Der Mieter vermutet einen Baumangel, der Vermieter verweist auf falsches Lüften, und ohne objektive Grundlage bewegen sich beide Seiten im Bereich der Vermutung. Das ist ärgerlich, aber lösbar: In den meisten Fällen lässt sich die Ursache mit gezielten Messungen eingrenzen. Dieser Beitrag ordnet die Frage fachlich ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Woran Sie es selbst erkennen

Einige Beobachtungen geben erste Hinweise, in welche Richtung die Ursache geht. Ein Beweis sind sie nicht.

  • Befall an den kältesten Stellen — Außenecken, Fensterlaibungen (die seitlichen Wandflächen am Fenster), Deckenkanten über der Außenwand oder hinter Möbeln. Das spricht für Kondensation, also Feuchte aus der Raumluft, die sich an kühlen Flächen niederschlägt. Dahinter kann Wohnverhalten stecken, aber ebenso eine Wärmebrücke.
  • Wasserränder, Salzkrusten, Feuchte von unten — Das deutet eher auf Feuchte aus der Konstruktion hin, etwa durch eine undichte Fassade, ein Leck oder aufsteigende Feuchte.
  • Befall, der nach Regen wächst — ein Hinweis auf eindringendes Wasser von außen.
  • Jahreszeitliches Muster — Schimmel, der im Herbst und Winter auftaucht und im Sommer zurückgeht, passt zu Kondensation. Mehr dazu im Beitrag Schimmel in der Heizperiode.
  • Nur ein Raum oder die ganze Wohnung — Befall an einer einzelnen Stelle spricht eher für eine bauliche Schwachstelle, Befall in vielen Räumen eher für ein Raumklimaproblem. Auch das ist nur eine Faustregel.

Ursachen und Einordnung: Ursache statt Schuld

Die rechtliche Grundlage in einfachen Worten

Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem Zustand überlassen und erhalten, der sich zum vertragsgemäßen Gebrauch eignet. Hat die Wohnung einen Mangel, der diese Tauglichkeit mindert, sieht § 536 BGB eine angemessen herabgesetzte Miete vor. Eine nur unerhebliche Beeinträchtigung bleibt dabei außer Betracht. Der Mieter wiederum muss einen Mangel, der sich während der Mietzeit zeigt, nach § 536c BGB unverzüglich anzeigen. Unterlässt er das und kann der Vermieter deshalb nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen, drohen dem Mieter Nachteile, bis hin zum Verlust seiner Minderungsrechte und zu Schadensersatz.

Ob eine Minderung im konkreten Fall berechtigt ist und in welcher Höhe, hängt von vielen Umständen ab. Das kann und will ein Bausachverständiger nicht beurteilen. Kürzen Sie die Miete deshalb nicht auf eigene Faust, sondern lassen Sie sich vorher anwaltlich oder beim Mieterverein beraten.

Lüftungsverhalten oder Bausubstanz?

Fachlich hängt alles an der Frage, ob der Schimmel auf einen Baumangel zurückgeht, etwa eine Wärmebrücke, eine undichte Fassade oder eine unzureichende Dämmung, oder auf ein Heiz- und Lüftungsverhalten, das objektiv nicht ausgereicht hat. Zwischen diesen beiden Polen liegt ein großer Graubereich, in dem beides zusammenwirkt. Eine leichte Wärmebrücke fällt jahrelang nicht auf und wird erst zum Problem, wenn ein Schrank davorsteht oder der Raum kaum geheizt wird. Auch neue, dichte Fenster verändern das Raumklima und verlangen ein anderes Lüften.

Im Oberbergischen Kreis und im Bergischen Land kommt die Bauweise hinzu: ältere Häuser mit ungedämmten Außenwänden, Hanglagen mit erdberührten Wänden und verschiefertes Fachwerk, das nachträglich von innen gedämmt wurde. Dort kühlen einzelne Wandbereiche stärker aus als in einem modernen Neubau, und die Grenze zwischen „zumutbar gelüftet“ und „baulich bedingt“ verläuft anders.

Wer was beweisen muss

Wie die Beweislast zwischen Mieter und Vermieter verteilt ist, erklärt der Beitrag Schimmel und Beweislast: Wer muss was beweisen?. Für beide Seiten gilt: Wer früh und sauber dokumentiert, steht später besser da. Eine Anleitung mit Fotos, Raumklima-Aufzeichnung und schriftlicher Anzeige finden Sie im Beitrag Schimmel dokumentieren: So gehen Mieter richtig vor.

Was der Sachverständige vor Ort prüft

Ein Gutachten soll nicht Recht sprechen, sondern die technische Frage beantworten: Woher kommt die Feuchte, und welcher Anteil ist baulich, welcher nutzungsbedingt? Dafür messe ich:

  • Oberflächentemperatur — mit Infrarot-Thermometer oder Wärmebildkamera an Ecken, Laibungen und hinter Möbeln. So zeigt sich, ob an der betroffenen Stelle eine konstruktionsbedingte Wärmebrücke vorliegt.
  • Feuchte im Bauteil — Messungen in Putz und Mauerwerk an mehreren Punkten und in verschiedenen Höhen. Sie zeigen, ob Feuchte von außen eindringt oder im Raum entsteht.
  • Raumklimaprotokoll — Datenlogger zeichnen Temperatur und Luftfeuchte über mehrere Wochen auf. Das zeigt, ob Heizen und Lüften im üblichen Rahmen liegen, und macht Spitzen sichtbar. Worauf es beim Messen ankommt, erklärt der Beitrag Luftfeuchtigkeit in der Wohnung richtig messen.
  • Bauteilanalyse — Fensteranschlüsse, Rollladenkästen, Dämmzustand, Fassade und Dach.

Aus der Kombination dieser Werte lässt sich in der Regel eine belastbare Aussage treffen, welcher Anteil baulich und welcher nutzungsbedingt ist und welche Maßnahme wirklich hilft.

Typische Fehlentscheidungen

  • Sofort die Schuldfrage stellen — bevor gemessen wurde, führt das fast immer zu verhärteten Fronten.
  • Überstreichen oder wegwischen vor der Dokumentation — damit verschwinden genau die Spuren, die später zur Ursachenklärung gebraucht werden.
  • Die Anzeige hinauszögern — Mieter, die lange schweigen, riskieren Nachteile. Vermieter, die eine Anzeige liegen lassen, riskieren einen größeren Schaden.
  • Die Miete eigenmächtig kürzen — ohne rechtliche Beratung ist das für Mieter riskant.
  • Pauschal sanieren — Vermieter, die ohne Ursachenklärung neu streichen oder eine Fassade dämmen, treffen die Ursache oft nicht. Der Schimmel kommt wieder, und der Streit auch.
  • Ein einseitiges Gutachten — ein Gutachten mit vorgefasstem Ergebnis überzeugt die andere Seite selten und hilft vor Gericht wenig.

Wann Sie einen Gutachter brauchen – und wann nicht

Eher nicht nötig ist ein Gutachten, wenn der Befall klein und oberflächlich ist, beide Seiten die Ursache übereinstimmend sehen und der Schimmel nach Beseitigung und angepasstem Lüften und Heizen nicht zurückkehrt.

Sinnvoll ist eine fachliche Begutachtung,

  • wenn die Ursache strittig ist — und beide Seiten nur mit Vermutungen argumentieren.
  • wenn der Schimmel wiederkommt — obwohl gelüftet, geheizt und gereinigt wurde.
  • wenn mehrere Räume oder größere Flächen betroffen sind.
  • wenn eine Sanierung ansteht — damit der Vermieter gezielt statt pauschal saniert.

Für Mieter ist ein unabhängiges Gutachten oft der Weg aus einer Aussage-gegen-Aussage-Situation. Für Vermieter ist es der beste Schutz vor unberechtigten Vorwürfen und zugleich die Grundlage, einen tatsächlichen Baumangel richtig zu beheben. Wichtig ist, dass die Begutachtung unabhängig erfolgt, also ohne Interesse an einer bestimmten Sanierung, und nachvollziehbar dokumentiert ist, sodass auch die andere Partei und die Hausverwaltung den Befund prüfen können. Hinweise für Ihre Situation finden Sie auf den Seiten für Mieter und für Vermieter. Einen Überblick über Ursachen und Vorgehen gibt der Leitartikel Schimmel in der Wohnung.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter Schimmel melden?

Ja. Nach § 536c BGB müssen Mieter Mängel, die sich während der Mietzeit zeigen, dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Tun Sie das am besten schriftlich, mit Fotos und Datum.

Darf ich die Miete wegen Schimmel mindern?

Das Gesetz sieht bei einem Mangel eine angemessen herabgesetzte Miete vor. Ob das in Ihrem Fall zutrifft und in welcher Höhe, klären Sie bitte vorher mit einer Anwältin, einem Anwalt oder dem Mieterverein.

Wer bezahlt das Gutachten?

Das ist eine rechtliche Frage des Einzelfalls und hängt auch davon ab, was das Gutachten ergibt. Ich erstelle das Gutachten als Privatgutachten für die Seite, die mich beauftragt, also für Mieter oder Vermieter. Eine neutrale Stelle für beide Seiten bin ich dabei nicht, und gerichtlich bestellt bin ich auch nicht.

Kann ein Gutachten auch zeigen, dass beide Seiten beteiligt sind?

Ja, das ist sogar häufig. Die Messungen zeigen, welcher Anteil auf die Bausubstanz und welcher auf das Raumklima zurückgeht. Daraus ergibt sich, welche Maßnahmen auf beiden Seiten sinnvoll sind.

Sie streiten über die Ursache oder möchten es gar nicht erst so weit kommen lassen? Als Bausachverständiger und Fachkraft für Schimmelpilzsanierung kläre ich die Ursache für Sie als Auftraggeber, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, im Oberbergischen Kreis und Umgebung. Mehr zu meinem Vorgehen lesen Sie auf der Seite Schimmelschaden. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, einen Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen.

Radon-Check

Wie viel Radon gibt es in Ihrer Gemeinde?

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat für jede Gemeinde geschätzt, wie viel Radon die Bewohner im Mittel in ihren Wohnungen einatmen. Geben Sie Ihren Ort ein und sehen Sie, wo er im Vergleich liegt.

  • 65 Bq/m³Mittelwert in deutschen Wohnungen
  • 300 Bq/m³Referenzwert im Jahresmittel nach dem Strahlenschutzgesetz
  • 0Radonvorsorgegebiete in NRW, einzelne Häuser können trotzdem hoch belastet sein

Befundblatt

Beispiel

Alle Gemeinden in NRW sind sofort verfügbar, andere Orte in Deutschland werden beim BfS abgefragt. Bei Ortsteilen bitte die Gemeinde eingeben, etwa Gummersbach statt Derschlag.

Radon-CheckDer Check braucht JavaScript. Die Karte des BfS finden Sie im BfS-Geoportal.

Hinweis

–geschätzter Mittelwert
in Wohnungen

Im Vergleich zu Deutschland (65 Bq/m³)
–
Rang im Kreis
–

Was das für Ihr Haus heißt

    Ob Ihr Haus betroffen ist, zeigt nur eine Messung. Ich messe elektronisch über mehrere Monate, möglichst über die Heizperiode, und werte den Verlauf aus.

    Radonmessung anfragen

    Höchste Werte in meinem Einsatzgebiet

      Datenquelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Karte „Radon in Wohnungen“ (Kartenstand 2022, Grundlage Messungen 2019–2020; zuletzt geprüft am 4.10.2026), geschätzte mittlere Radon-Aktivitätskonzentration je Gemeinde, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Die Werte sind Modellschätzungen für den Durchschnitt der Gemeinde und keine Messwerte für einzelne Gebäude. Mehr dazu: Keine Radonvorsorgegebiete in NRW · Radon in NRW.

      Radon-Karte · Einsatzgebiet

      Radon in Wohnungen: mein Einsatzgebiet auf einen Blick

      Je dunkler die Gemeinde, desto höher der geschätzte Radonwert in den Wohnungen. Tippen Sie auf eine Gemeinde oder wählen Sie sie aus der Liste.

      Geschätzter Mittelwert je Gemeinde, BfS 2022Dicke Linien: Kreisgrenzen

      Radon-Karte

      Die Karte braucht JavaScript.

      –Bq/m³

      Hinweis

      Vergleich Deutschland
      –
      Rang im Kreis
      –
      Radonmessung anfragen

      Quelle: BfS, „Radon in Wohnungen“, Stand 2022, dl-de/by-2-0. Gemeindegrenzen vereinfacht. Die Werte sind Schätzungen für den Gemeindedurchschnitt, einzelne Häuser können deutlich abweichen. Ø Deutschland 65 Bq/m³, Referenzwert 300 Bq/m³.

      Taupunkt-Rechner

      Wie hoch ist das Schimmelrisiko an Ihrer Wand?

      Schimmel wächst nicht wegen der Luftfeuchte im Raum. Entscheidend ist die Feuchte direkt an der kalten Wand. Geben Sie Ihre Werte ein, der Rechner zeigt, wie nah die Wand am kritischen Bereich liegt.

      1. Raumtemperatur und Luftfeuchte zeigt jedes einfache Hygrometer.
      2. Die Wandtemperatur messen Sie mit einem Infrarot-Thermometer oder lassen sie schätzen.
      3. Ab etwa 80 % Feuchte an der Wandoberfläche können viele Schimmelpilze wachsen (Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts).

      Befundblatt

      Beispielwerte

      1. Raumluft
      °C
      %
      2. Wandtemperatur
      °C

      Wo ist die Stelle?

      Hinweis

      Der Rechner braucht JavaScript. Schildern Sie mir Ihren Fall gern direkt, ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden.

      –Feuchte an der
      Wandoberfläche

      Taupunkt
      –
      Schimmelgrenze (80 % an der Wand)
      –
      Wandtemperatur (geschätzt)
      –
      Wasser in der Raumluft
      –

      Was Sie tun können

        Sie haben schon sichtbaren Schimmel oder feuchte Stellen? Ich kläre die Ursache mit Messungen vor Ort.

        Messung vor Ort anfragen

        Der Rechner ist eine Abschätzung nach der Magnus-Formel. Er ersetzt keine Messung vor Ort: Wie lange eine Stelle feucht bleibt, wie das Material reagiert und woher die Feuchte kommt, zeigt erst die Untersuchung. Mehr zum Hintergrund: Der Taupunkt einfach erklärt · Fragen zum Rechner.

        Kontakt

        Schildern Sie mir Ihren Fall

        Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.

        Die Anfrage ist unverbindlich.

        Telefon
        Worum geht es? (optional)

        Foto-Assistent

        Welche Fotos helfen mir bei Ihrer Anfrage?

        Gute Fotos sparen Rückfragen. Ich zeige Ihnen Schritt für Schritt, welche Aufnahmen mir für eine erste Einordnung helfen. Eine Ferndiagnose ersetzen die Fotos nicht, aber ich sehe vorab, worum es geht.

        Ihre Fotos bleiben auf Ihrem Gerät. Der Assistent zeigt sie nur als Vorschau und lädt nichts hoch. Übertragen wird erst, was Sie selbst im Anfrageformular hochladen.

        Ein Foto oder PDF, höchstens 10 MB.
        Wird hochgeladen …
        fileuploaded.jpg
        Upload failed. Max size for files is 10 MB.

        Kurze Sicherheitsprüfung läuft …

        • Unverbindlich
        • Rückmeldung werktags in 24 h

        Lieber sprechen? 02293 9387021

        Danke für Ihre Anfrage.
        Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
        Die Anfrage konnte nicht gesendet werden.
        Bitte versuchen Sie es noch einmal, oder schreiben Sie direkt an info@baureport.com.
        Office

        EINSATZGEBIET

        Von Nümbrecht aus in der Region unterwegs.

        Das Büro liegt in Nümbrecht im Oberbergischen Kreis. Von hier aus fahre ich zu Vor-Ort-Terminen in die umliegenden Kreise und Städte.

        • Büro Nümbrecht
        • Orte mit eigener Seite
        • Luftlinie 20 / 40 / 60 km
        • Einsatzregionen
        Regionen ansehen
        Einsatzkarte: Büro in Nümbrecht mit Entfernungsringen von 20, 40 und 60 Kilometern, Kreisgrenzen, Rhein und den Orten im EinsatzgebietRheinOBERBERGISCHER KREISMÄRKISCHER KREISKREIS OLPERHEIN-SIEG-KREISRHEIN.-BERG. KREIS20 km40 km60 kmGummersbachWiehlEngelskirchenWaldbrölKölnBonnOverathOlpeAttendornLüdenscheidHerscheidHagenDortmundSiegenBÜRO NÜMBRECHTN020 kmKartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende
        Leistungen

        Gutachten zu Schäden an Gebäuden

        Service
        Feuchtigkeitsschäden

        Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
        Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

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        Service
        Risssanierung

        Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

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        Service
        Radon

        Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
        Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

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        Service
        Schimmelschäden

        Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

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        Service
        Betonsanierung

        Abplatzungen, Rostfahnen, freiliegende Bewehrung:
        Ich beurteile, wie weit die Korrosion fortgeschritten ist und welche Instandsetzung die Bausubstanz dauerhaft sichert.

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        Service
        Kellersanierung

        Ein feuchter Keller hat selten nur eine Ursache. Ich prüfe Abdichtung, Wände und Nutzung und zeige Ihnen, welche Maßnahme zu Ihrem Keller passt und welche Sie sich sparen können.

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        Tiefgaragensanierung

        Streusalz, undichte Fugen, Risse in der Bodenplatte: Ich untersuche Ihre Tiefgarage. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen erhalten eine belastbare Grundlage für Beschluss und Sanierung.

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        Service
        Balkonsanierung

        Feuchte Flecken unter der Platte, lose Fliesen, rostiges Geländer: Ich prüfe Abdichtung, Gefälle und Anschlüsse und sage Ihnen, ob eine Reparatur reicht oder der Aufbau erneuert werden muss.

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