Blog · ca. 7 Minuten · September 9, 2026
Baumangel oder Lüftungsverhalten? Wer bei Schimmel in der Mietwohnung zahlt, entscheidet die Ursache. Was Mieter und Vermieter jetzt tun sollten.

Kurz gesagt: Wer bei Schimmel in der Mietwohnung zahlt, hängt davon ab, woher die Feuchte kommt: aus der Bausubstanz, aus dem Wohnverhalten oder aus beidem. Solange das nicht geklärt ist, bleibt jede Schuldzuweisung eine Vermutung. Ein Gutachten schafft die sachliche Grundlage. Ich erstelle es als Privatgutachten für Sie als Auftraggeber, nicht als neutrale Stelle für beide Seiten. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zu Anwältin, Anwalt oder Mieterverein.
Kaum ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter ist so hartnäckig wie Schimmel. Der Mieter vermutet einen Baumangel, der Vermieter verweist auf falsches Lüften, und ohne objektive Grundlage bewegen sich beide Seiten im Bereich der Vermutung. Das ist ärgerlich, aber lösbar: In den meisten Fällen lässt sich die Ursache mit gezielten Messungen eingrenzen. Dieser Beitrag ordnet die Frage fachlich ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Einige Beobachtungen geben erste Hinweise, in welche Richtung die Ursache geht. Ein Beweis sind sie nicht.
Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem Zustand überlassen und erhalten, der sich zum vertragsgemäßen Gebrauch eignet. Hat die Wohnung einen Mangel, der diese Tauglichkeit mindert, sieht § 536 BGB eine angemessen herabgesetzte Miete vor. Eine nur unerhebliche Beeinträchtigung bleibt dabei außer Betracht. Der Mieter wiederum muss einen Mangel, der sich während der Mietzeit zeigt, nach § 536c BGB unverzüglich anzeigen. Unterlässt er das und kann der Vermieter deshalb nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen, drohen dem Mieter Nachteile, bis hin zum Verlust seiner Minderungsrechte und zu Schadensersatz.
Ob eine Minderung im konkreten Fall berechtigt ist und in welcher Höhe, hängt von vielen Umständen ab. Das kann und will ein Bausachverständiger nicht beurteilen. Kürzen Sie die Miete deshalb nicht auf eigene Faust, sondern lassen Sie sich vorher anwaltlich oder beim Mieterverein beraten.
Fachlich hängt alles an der Frage, ob der Schimmel auf einen Baumangel zurückgeht, etwa eine Wärmebrücke, eine undichte Fassade oder eine unzureichende Dämmung, oder auf ein Heiz- und Lüftungsverhalten, das objektiv nicht ausgereicht hat. Zwischen diesen beiden Polen liegt ein großer Graubereich, in dem beides zusammenwirkt. Eine leichte Wärmebrücke fällt jahrelang nicht auf und wird erst zum Problem, wenn ein Schrank davorsteht oder der Raum kaum geheizt wird. Auch neue, dichte Fenster verändern das Raumklima und verlangen ein anderes Lüften.
Im Oberbergischen Kreis und im Bergischen Land kommt die Bauweise hinzu: ältere Häuser mit ungedämmten Außenwänden, Hanglagen mit erdberührten Wänden und verschiefertes Fachwerk, das nachträglich von innen gedämmt wurde. Dort kühlen einzelne Wandbereiche stärker aus als in einem modernen Neubau, und die Grenze zwischen „zumutbar gelüftet“ und „baulich bedingt“ verläuft anders.
Wie die Beweislast zwischen Mieter und Vermieter verteilt ist, erklärt der Beitrag Schimmel und Beweislast: Wer muss was beweisen?. Für beide Seiten gilt: Wer früh und sauber dokumentiert, steht später besser da. Eine Anleitung mit Fotos, Raumklima-Aufzeichnung und schriftlicher Anzeige finden Sie im Beitrag Schimmel dokumentieren: So gehen Mieter richtig vor.
Ein Gutachten soll nicht Recht sprechen, sondern die technische Frage beantworten: Woher kommt die Feuchte, und welcher Anteil ist baulich, welcher nutzungsbedingt? Dafür messe ich:
Aus der Kombination dieser Werte lässt sich in der Regel eine belastbare Aussage treffen, welcher Anteil baulich und welcher nutzungsbedingt ist und welche Maßnahme wirklich hilft.
Eher nicht nötig ist ein Gutachten, wenn der Befall klein und oberflächlich ist, beide Seiten die Ursache übereinstimmend sehen und der Schimmel nach Beseitigung und angepasstem Lüften und Heizen nicht zurückkehrt.
Sinnvoll ist eine fachliche Begutachtung,
Für Mieter ist ein unabhängiges Gutachten oft der Weg aus einer Aussage-gegen-Aussage-Situation. Für Vermieter ist es der beste Schutz vor unberechtigten Vorwürfen und zugleich die Grundlage, einen tatsächlichen Baumangel richtig zu beheben. Wichtig ist, dass die Begutachtung unabhängig erfolgt, also ohne Interesse an einer bestimmten Sanierung, und nachvollziehbar dokumentiert ist, sodass auch die andere Partei und die Hausverwaltung den Befund prüfen können. Hinweise für Ihre Situation finden Sie auf den Seiten für Mieter und für Vermieter. Einen Überblick über Ursachen und Vorgehen gibt der Leitartikel Schimmel in der Wohnung.
Ja. Nach § 536c BGB müssen Mieter Mängel, die sich während der Mietzeit zeigen, dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Tun Sie das am besten schriftlich, mit Fotos und Datum.
Das Gesetz sieht bei einem Mangel eine angemessen herabgesetzte Miete vor. Ob das in Ihrem Fall zutrifft und in welcher Höhe, klären Sie bitte vorher mit einer Anwältin, einem Anwalt oder dem Mieterverein.
Das ist eine rechtliche Frage des Einzelfalls und hängt auch davon ab, was das Gutachten ergibt. Ich erstelle das Gutachten als Privatgutachten für die Seite, die mich beauftragt, also für Mieter oder Vermieter. Eine neutrale Stelle für beide Seiten bin ich dabei nicht, und gerichtlich bestellt bin ich auch nicht.
Ja, das ist sogar häufig. Die Messungen zeigen, welcher Anteil auf die Bausubstanz und welcher auf das Raumklima zurückgeht. Daraus ergibt sich, welche Maßnahmen auf beiden Seiten sinnvoll sind.
Sie streiten über die Ursache oder möchten es gar nicht erst so weit kommen lassen? Als Bausachverständiger und Fachkraft für Schimmelpilzsanierung kläre ich die Ursache für Sie als Auftraggeber, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, im Oberbergischen Kreis und Umgebung. Mehr zu meinem Vorgehen lesen Sie auf der Seite Schimmelschaden. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, einen Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen.
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.
Die Anfrage ist unverbindlich.


Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

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