Blog · ca. 4 Minuten · August 6, 2026
Wer Schimmel in der Mietwohnung entdeckt, sollte ihn nicht nur entfernen, sondern zuerst sauber dokumentieren. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Mängelanzeige.

Der erste Impuls beim Anblick von Schimmel ist oft, ihn schnell wegzuwischen. Verständlich – aber wer das tut, bevor er den Befall festgehalten hat, vernichtet genau die Beweise, die später gebraucht werden. Eine gute Dokumentation schützt Mieter und hilft auch dem Vermieter, die Ursache zu finden.
Ein einfaches Thermo-Hygrometer, das Temperatur und relative Luftfeuchte anzeigt, kostet nicht viel. Notieren Sie die Werte über einige Wochen zu festen Zeiten, dazu Ihre Heiz- und Lüftungsgewohnheiten. Diese Aufzeichnungen sind später eine wichtige Grundlage, um zu zeigen, dass die Wohnung angemessen genutzt wurde.
Mieter sind verpflichtet, Mängel, die sich während der Mietzeit zeigen, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB). Tun Sie das schriftlich, beschreiben Sie Ort, Größe und Zeitpunkt der Entdeckung und legen Sie Fotos bei. Bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang auf.
Kleine Stellen dürfen nach Rücksprache fachgerecht entfernt werden. Größere Maßnahmen oder das Überstreichen sollten Sie dem Vermieter überlassen – nicht zuletzt, weil sonst die Ursache nicht mehr nachvollziehbar ist. Was laut UBA-Leitfaden selbst entfernt werden darf, lesen Sie im Beitrag Schimmel selbst entfernen.
Streiten Mieter und Vermieter über die Ursache, bringt ein Gutachten Klarheit. Ich erstelle es als Privatgutachten für Sie als Auftraggeber, nicht als neutrale Stelle für beide Seiten. Wer was beweisen muss, erklärt der Beitrag Schimmel und Beweislast. Mehr für Mieter auf meiner Seite für Mieter.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.
Die Anfrage ist unverbindlich.


Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

Abplatzungen, Rostfahnen, freiliegende Bewehrung:
Ich beurteile, wie weit die Korrosion fortgeschritten ist und welche Instandsetzung die Bausubstanz dauerhaft sichert.

Ein feuchter Keller hat selten nur eine Ursache. Ich prüfe Abdichtung, Wände und Nutzung und zeige Ihnen, welche Maßnahme zu Ihrem Keller passt und welche Sie sich sparen können.

Streusalz, undichte Fugen, Risse in der Bodenplatte: Ich untersuche Ihre Tiefgarage. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen erhalten eine belastbare Grundlage für Beschluss und Sanierung.

Feuchte Flecken unter der Platte, lose Fliesen, rostiges Geländer: Ich prüfe Abdichtung, Gefälle und Anschlüsse und sage Ihnen, ob eine Reparatur reicht oder der Aufbau erneuert werden muss.