Blog · ca. 3 Minuten · July 1, 2026
Sanierung in der WEG beschließen: Welche Mehrheit gilt, welche Fristen das WEG nennt und was ein Gutachten der Eigentümerversammlung liefern muss.

Kurz gesagt: Über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, also etwa Dach, Balkonplatten oder Tiefgarage, entscheidet die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ob ein Sanierungsbeschluss zustande kommt, hängt meist weniger am Recht als an den Unterlagen: Wer Ursache, Dringlichkeit und Varianten kennt, kann entscheiden.
Seit der WEG-Reform, die am 1. Dezember 2020 in Kraft trat, gehört die ordnungsmäßige Erhaltung zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 WEG). Beschlossen wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 WEG). Die Einladung soll in der Regel mindestens drei Wochen vorher in Textform zugehen (§ 24 WEG). Die Verwaltung darf allein nur Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung oder zur Abwendung eines Nachteils treffen (§ 27 WEG). Gegen einen Beschluss kann binnen eines Monats Anfechtungsklage erhoben werden (§ 45 WEG). Ob das im Einzelfall greift, klärt eine anwaltliche Beratung, nicht dieser Artikel.
Ich ermittle die Schadensursache, etwa mit Materialfeuchtemessung, Rissbeobachtung oder Betonuntersuchung, und halte sie mit Fotos und Messwerten fest. Für die Versammlung gehören in das Gutachten: die Ursache in verständlicher Sprache, die Dringlichkeit und mindestens zwei Sanierungsvarianten mit Vor- und Nachteilen.
Bei eindeutiger Kleinreparatur genügt ein Angebot. Bei unklarer Ursache, hohen Kosten oder Streit lohnt eine unabhängige Klärung. Wie Kosten verteilt und finanziert werden, lesen Sie bei Balkonsanierung in der WEG und Tiefgaragensanierung finanzieren.
Was vor dem Beschluss technisch geklärt sein sollte, steht im Ratgeber Tiefgarage und Balkon: Zustand, Sanierung, Gestaltung.
Für Erhaltungsmaßnahmen nennt § 25 WEG die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Ich erstelle Privatgutachten und bin nicht gerichtlich bestellt.
Laut Preisseite: Analysetermin ab 510 €, Gutachten ab 1.370 €, Sanierungskonzept ab 1.890 €, jeweils inkl. MwSt. und Anfahrt.
Mehr zur Begutachtung von Gemeinschaftseigentum finden Sie unter Tiefgaragensanierung und auf der Seite für Hausverwaltungen. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden, ein Vor-Ort-Termin ist in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen möglich.
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.
Die Anfrage ist unverbindlich.


Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

Abplatzungen, Rostfahnen, freiliegende Bewehrung:
Ich beurteile, wie weit die Korrosion fortgeschritten ist und welche Instandsetzung die Bausubstanz dauerhaft sichert.

Ein feuchter Keller hat selten nur eine Ursache. Ich prüfe Abdichtung, Wände und Nutzung und zeige Ihnen, welche Maßnahme zu Ihrem Keller passt und welche Sie sich sparen können.

Streusalz, undichte Fugen, Risse in der Bodenplatte: Ich untersuche Ihre Tiefgarage. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen erhalten eine belastbare Grundlage für Beschluss und Sanierung.

Feuchte Flecken unter der Platte, lose Fliesen, rostiges Geländer: Ich prüfe Abdichtung, Gefälle und Anschlüsse und sage Ihnen, ob eine Reparatur reicht oder der Aufbau erneuert werden muss.