Blog · ca. 5 Minuten · August 17, 2026
Der Balkon gehört zur Wohnung – die Kosten der Sanierung tragen trotzdem oft alle Eigentümer. Was zum Gemeinschaftseigentum zählt und wie die Kosten verteilt werden können.

Kaum ein Thema sorgt in Eigentümerversammlungen so zuverlässig für Diskussionen wie die Balkonsanierung. Wer nur eine Erdgeschosswohnung ohne Balkon besitzt, sieht oft nicht ein, warum er mitzahlen soll. Die Antwort liegt in der Frage, was am Balkon wem gehört.
Die tragenden und konstruktiven Teile eines Balkons gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum – auch wenn nur ein Eigentümer den Balkon nutzt. Dazu zählen typischerweise:
Dem Sondereigentum können allenfalls Teile wie der Oberbelag oder der Innenanstrich zugeordnet sein, wenn die Teilungserklärung das so regelt. Maßgeblich ist immer die konkrete Teilungserklärung.
Ohne abweichende Regelung werden Erhaltungskosten am Gemeinschaftseigentum nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt. Seit der WEG-Reform können die Eigentümer aber für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten per Beschluss eine andere Verteilung festlegen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Denkbar ist zum Beispiel, die Balkonkosten nur auf die Eigentümer mit Balkon umzulegen.
Worauf es beim Beschluss selbst ankommt, lesen Sie im Beitrag Sanierungsbeschluss in der Eigentümerversammlung. Typische Schadensursachen erklärt der Beitrag Undichter Balkon: Die drei häufigsten Ursachen. Mehr auf unserer Seite zur Balkonsanierung.
Wie die Gemeinschaft vom Befund zum Sanierungsbeschluss kommt, erläutert der Ratgeber Tiefgarage und Balkon.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Beschreiben Sie kurz, was Sie beobachten, oder rufen Sie mich an. Ich melde mich werktags innerhalb von 24 Stunden und bespreche die nächsten Schritte.
Die Anfrage ist unverbindlich.


Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

Abplatzungen, Rostfahnen, freiliegende Bewehrung:
Ich beurteile, wie weit die Korrosion fortgeschritten ist und welche Instandsetzung die Bausubstanz dauerhaft sichert.

Ein feuchter Keller hat selten nur eine Ursache. Ich prüfe Abdichtung, Wände und Nutzung und zeige Ihnen, welche Maßnahme zu Ihrem Keller passt und welche Sie sich sparen können.

Streusalz, undichte Fugen, Risse in der Bodenplatte: Ich untersuche Ihre Tiefgarage. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen erhalten eine belastbare Grundlage für Beschluss und Sanierung.

Feuchte Flecken unter der Platte, lose Fliesen, rostiges Geländer: Ich prüfe Abdichtung, Gefälle und Anschlüsse und sage Ihnen, ob eine Reparatur reicht oder der Aufbau erneuert werden muss.