Wohnungskauf in der WEG: Diese Unterlagen sollten Sie vor dem Kauf prüfen
Blog · ca. 5 Minuten · August 31, 2026
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft einen Anteil am ganzen Haus – samt anstehender Sanierungen. Welche Unterlagen verraten, was auf Sie zukommt.

Die Wohnung selbst ist frisch renoviert, die Lage stimmt, der Preis auch. Doch beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt man immer auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Keller, Tiefgarage, Balkone. Steht dort eine große Sanierung an, zahlt der neue Eigentümer mit. Die wichtigsten Hinweise darauf stehen in den Unterlagen der Gemeinschaft.
Die wichtigsten Unterlagen
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung — Sie legen fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist und wie Kosten verteilt werden.
- Protokolle der Eigentümerversammlungen — Am besten der letzten drei bis fünf Jahre. Hier zeigt sich, welche Schäden diskutiert, vertagt oder beschlossen wurden.
- Beschluss-Sammlung — Die Verwaltung muss eine Sammlung aller Beschlüsse führen (§ 24 Abs. 7 WEG). Sie zeigt auf einen Blick, welche Maßnahmen und Sonderumlagen beschlossen sind.
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung — Sie zeigen die laufenden Kosten und das Hausgeld.
- Vermögensbericht — Er gibt unter anderem Auskunft über den Stand der Erhaltungsrücklage (§ 28 Abs. 4 WEG).
Warnsignale in den Protokollen
- Wiederkehrende Themen — Feuchter Keller, undichte Tiefgarage oder Balkonschäden, die Jahr für Jahr auftauchen, aber nie gelöst werden.
- Vertagte Sanierungen — „Wird in der nächsten Versammlung erneut beraten“ heißt oft: Die Kosten kommen noch.
- Geringe Rücklage — Reicht die Rücklage nicht, werden größere Maßnahmen über Sonderumlagen finanziert.
- Gutachten in Auftrag gegeben — Fragen Sie nach dem Ergebnis.
Den Zustand selbst prüfen lassen
Die Unterlagen zeigen, was bekannt ist – nicht, was noch nicht erkannt wurde. Eine Begehung von Keller, Tiefgarage und Außenbereichen mit einem Sachverständigen vor dem Kauf ergänzt den Blick in die Akten. Wie sich ein feuchter Keller auf den Kauf auswirken kann, lesen Sie im Beitrag Feuchter Keller beim Hauskauf. Mehr auf unserer Seite für Käufer.
Wann sich vor dem Wohnungskauf ein Sachverständiger lohnt, zeigt der Leitfaden Wann brauche ich einen Bausachverständigen?.
Gehören Tiefgarage oder Balkone zur Anlage, hilft Ihnen der Ratgeber Tiefgarage und Balkon bei der Einschätzung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Gutachten zu Schäden an Gebäuden

Nasse Wände, feuchter Keller, Salzränder am Putz:
Ich messe und unterscheide, ob Feuchte aufsteigt, von außen eindringt oder als Kondensat entsteht. Davon hängt ab, welche Sanierung überhaupt hilft.

Nicht jeder Riss ist gefährlich. Ich bewerte Verlauf und Breite und sage Ihnen, ob der Riss nur optisch stört, beobachtet werden sollte oder ein Statiker ihn prüfen muss.

Radon ist ein radioaktives Gas, das man weder sieht noch riecht.
Ich messe die Belastung in Ihren Räumen, vergleiche sie mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ und sage Ihnen, ob Maßnahmen nötig sind.

Schimmel ist meist nur das Symptom. Ich kläre, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüften dahintersteckt, damit er nach dem Entfernen nicht wiederkommt.

Abplatzungen, Rostfahnen, freiliegende Bewehrung:
Ich beurteile, wie weit die Korrosion fortgeschritten ist und welche Instandsetzung die Bausubstanz dauerhaft sichert.

Ein feuchter Keller hat selten nur eine Ursache. Ich prüfe Abdichtung, Wände und Nutzung und zeige Ihnen, welche Maßnahme zu Ihrem Keller passt und welche Sie sich sparen können.

Streusalz, undichte Fugen, Risse in der Bodenplatte: Ich untersuche Ihre Tiefgarage. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen erhalten eine belastbare Grundlage für Beschluss und Sanierung.

Feuchte Flecken unter der Platte, lose Fliesen, rostiges Geländer: Ich prüfe Abdichtung, Gefälle und Anschlüsse und sage Ihnen, ob eine Reparatur reicht oder der Aufbau erneuert werden muss.

